Krypto-Steuern

Steuerliche Einordnung von Kryptowährungen

Maximilian 1 Min. Lesezeit

Wie werden Kryptowährungen steuerlich eingeordnet? Von privaten Veräußerungsgeschäften über Staking bis hin zu Termingeschäften - hier erfahren Sie die wichtigsten Grundlagen.

Wenn Sie mit Kryptowährungen handeln, gilt dies in vielen Fällen als privates Veräußerungsgeschäft. Als Krypto Steuerberater erklären wir Ihnen die wichtigsten Grundlagen. Wichtig:

Jahresgewinne über 600 Euro sind steuerpflichtig.

Für diejenigen, die durch Aktivitäten wie Staking, Lending oder privates Mining von Kryptos zusätzliche Einkünfte generieren:

Diese werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt und sind ab 256 EUR steuerpflichtig.

Werbungskosten, etwa für spezialisierte Crypto-Trading-Software oder Datenaufbereitung, können steuerlich geltend gemacht werden.

Beim Termingeschäft mit Kryptowährungen sollten Sie den § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG im Blick haben. Hier ändert sich der steuerfreie Betrag 2023 auf 1.000 EUR. Ein besonderes Augenmerk sollten Sie auf die Verlustverrechnung von bis zu 20.000 EUR pro Steuerpflichtigen richten.

Besonders Unternehmer und Gewerbetreibende müssen beachten: Handeln Sie mit Kryptos im Betriebsvermögen, gelten andere steuerliche Regelungen. Airdrops oder andere steuerfreie Ereignisse (bspw. durch Überschreitung der Haltefrist) können hier plötzlich steuerpflichtig werden.

Benötigen Sie Hilfe bei der Steuererklärung für Kryptowährungen? Wir sind Experten auf diesem Gebiet und beraten Sie gerne zu allen steuerlichen Fragen rund um Bitcoin, Ethereum und andere digitale Währungen.

Häufige Fragen

Ab welchem Betrag sind Krypto-Gewinne steuerpflichtig?
Bei privaten Veräußerungsgeschäften liegt die Freigrenze bei 600 Euro Jahresgewinn. Bei sonstigen Einkünften wie Staking oder Lending bei 256 Euro.
Wie werden Staking-Erträge besteuert?
Staking-Erträge werden als sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG behandelt und sind ab 256 Euro steuerpflichtig.
Gelten für Unternehmer andere Regeln?
Ja, bei Kryptowährungen im Betriebsvermögen gelten andere steuerliche Regelungen. Steuerfreie Ereignisse wie die Überschreitung der Haltefrist können hier steuerpflichtig werden.

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