Meldet Bitpanda ans Finanzamt?

Anbieter, die über eine in der EU zugelassene Gesellschaft tätig sind, fallen unter die Meldepflicht des Kryptowerte-Steuertransparenzgesetzes. Bitpanda hat im Januar 2025 als erster großer Handelsplatz eine MiCAR-Zulassung der BaFin erhalten. Für Sie heißt das: Gehen Sie davon aus, dass Ihre Vorgänge dort erfasst sind — und rechnen Sie nicht damit, dass Bitpanda Ihnen die deutsche Steuererklärung abnimmt. Der Steuerbericht der Plattform gilt nur für Österreich.

Rechtsstand: 10. September 2026

Was DAC8 für Bitpanda-Nutzer bedeutet

Die Meldepflicht knüpft an die Kategorie des Anbieters an, nicht an seinen Namen. Bitpanda ist in Europa über mehrere Gesellschaften aufgestellt; die MiCAR-Zulassung erteilte die BaFin im Januar 2025 der deutschen Bitpanda Asset Management GmbH. Sie gilt über den EU-Pass in allen Mitgliedstaaten — Bitpanda hat das selbst als Zulassung „across 27 countries" beschrieben.

Ob und in welchem Umfang Bitpanda tatsächlich meldet, sagen wir nicht — das wäre eine Behauptung über ein fremdes Unternehmen, die sich von außen nicht belegen lässt. Was sich sagen lässt: Die Kategorie stimmt, und damit ist die Annahme vernünftig, dass die Finanzverwaltung Ihre Vorgänge kennt oder kennen wird.

Welche Daten das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz umfasst und ab wann gemeldet wird, steht auf unserer Seite zu DAC8 und der Meldepflicht.

Der Steuerbericht gilt nur für Österreich

Bitpanda stellt im Konto unter „Reports and Statements" einen jährlichen Steuerbericht als PDF bereit — nach den eigenen Angaben aber ausdrücklich nur für Nutzer, die in Österreich steuerlich ansässig sind. Der Bericht deckt jeweils das vorangegangene Kalenderjahr ab und steht im Februar des Folgejahres bereit; Berichte gibt es ab dem Jahr 2024.

Das ist die häufigste Fehlvorstellung bei dieser Plattform: Wer in Deutschland ansässig ist, findet den Punkt „Tax Reports" schlicht nicht in seinem Konto — und schließt daraus manchmal, es gebe nichts zu erklären. Der Schluss ist falsch. Die Steuerpflicht in Deutschland hängt nicht davon ab, ob ein Anbieter Ihnen einen Bericht ausstellt.

Was deutschen Nutzern stattdessen zur Verfügung steht

  • Vierteljährliche Kontoauszüge im Bereich „Reports and Statements".
  • Ein Jahresauszug auf Anfrage.
  • Die Transaktionshistorie für jeden frei gewählten Zeitraum unter „Reports and Statements → Transaction history".

Für die Berechnung ist die Transaktionshistorie maßgeblich. Kontoauszüge sind Übersichten, keine Vorgangsliste — aus ihnen lässt sich keine Haltefrist herleiten.

Welche Exporte Bitpanda selbst bereitstellt

Der Verlauf des Kontos lässt sich nach den Angaben im Helpdesk als CSV- und als PDF-Datei herunterladen. Beide enthalten nach dieser Beschreibung „alle Aktivitäten und Details deines Kontos wie Käufe, Verkäufe und Transaktionen von sowohl Krypto- als auch Fiatwährungen". Alternativ lässt sich ein API-Key erzeugen, über den ein Auswertungswerkzeug den Verlauf direkt abruft, ohne dass Dateien manuell hin- und hergeschoben werden.

  • Format wahlweise CSV oder PDF — für die Berechnung brauchen Sie die CSV-Datei, das PDF ist reine Ansicht.
  • Der Zeitraum ist frei wählbar. Wählen Sie ihn großzügig: Für die Haltefrist zählt der Anschaffungszeitpunkt, der oft Jahre vor dem Verkauf liegt.
  • Ein API-Key ersetzt den manuellen Export — er sollte danach wieder entzogen werden.

Ein Export über „das letzte Jahr" ist der klassische Fehlgriff. Wer 2019 gekauft und 2026 verkauft hat, findet im Jahresexport nur den Verkauf — und ohne den Anschaffungsvorgang lässt sich weder die Frist noch der Gewinn belegen. Exportieren Sie den gesamten Zeitraum seit der Kontoeröffnung, auch wenn die Datei dadurch groß wird.

Typische Stolperstellen bei Bitpanda-Daten

Mehrere Anlageklassen in einem Konto

Bitpanda führt Kryptowerte, Edelmetalle und Bitpanda Stocks im selben Konto. Bitpanda Stocks sind nach der eigenen Produktbeschreibung Verträge, die eine zugrunde liegende Aktie oder einen ETF abbilden — steuerlich also etwas anderes als der Kauf des Wertpapiers und regelmäßig etwas anderes als ein Kryptowert. Wer den Gesamtexport ungefiltert in ein Krypto-Auswertungswerkzeug schiebt, vermischt Sachverhalte, die getrennt gehören. Trennen Sie die Anlageklassen, bevor gerechnet wird.

Kein deutscher Steuerabzug an der Quelle

Bei einer inländischen Bank wird auf Kapitalerträge Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt. Bei einem Anbieter ohne deutsche Zahlstelle passiert das nicht — die Erträge sind in der Erklärung anzugeben. Dass nichts abgezogen wurde, ist kein Zeichen dafür, dass nichts zu erklären wäre; es ist genau umgekehrt.

Kontoauszug statt Transaktionshistorie

Die vierteljährlichen Auszüge liegen automatisch bereit und sehen nach einem fertigen Beleg aus. Sie sind aber eine Übersicht und keine vorgangsgenaue Liste. Für die Ermittlung von Anschaffungszeitpunkten, Haltefristen und Gewinnen führt kein Weg an der Transaktionshistorie über den gesamten Zeitraum vorbei.

Wie sich solche Rohdaten zu einer belastbaren Berechnung zusammenführen lassen, beschreiben wir im Beitrag zur Krypto-Datenaufbereitung und den Steuerreports. Die materiellen Grundlagen stehen im Krypto-Steuer-Ratgeber.

Was tun, wenn frühere Jahre nicht erklärt sind

Die Datenlage ist bei Bitpanda vergleichsweise gut: Die Historie lässt sich für jeden Zeitraum abrufen, und sie liegt vollständig in einem Export. Der Aufwand steckt in der Trennung der Anlageklassen und in der Zuordnung der Anschaffungsvorgänge — nicht in der Beschaffung.

Entscheidend ist der Zeitpunkt, nicht die Datenlage. Eine Selbstanzeige nach § 371 AO kann nur wirken, solange kein Sperrgrund eingetreten ist — und sie muss vollständig sein, sonst entfällt die Straffreiheit ganz und nicht anteilig. Deshalb wird erst gerechnet und dann eingereicht, nie umgekehrt.

Voraussetzungen, Sperrgründe und Ablauf stehen auf unserer Seite zur Krypto-Selbstanzeige.

Quellen

  • Bitpanda Helpdesk: „Steuerberichte: Zugang und Verständnis", abgerufen am 10. September 2026
  • Bitpanda Helpdesk: „Wie kann ich den Verlauf meines Bitpanda Kontos herunterladen?", abgerufen am 10. September 2026
  • Bitpanda: „Bitpanda secures MiCAR licence", Unternehmensmeldung vom 27. Januar 2025, einschließlich der Produktangabe zu Bitpanda Stocks
Maximilian Klein

Über den Autor

Maximilian Klein — Steuerberater

Steuerberater mit Schwerpunkt auf der Aufarbeitung von Krypto-Transaktionsdaten und Nacherklärungen über mehrere Jahre.

Mehr über unser Team

Hinweis: Diese Seite gibt die Rechtslage zum Stand 10. September 2026 wieder und ist keine Beratung im Einzelfall. Angaben zu Produkten und Exportwegen geben den am 10. September 2026 abgerufenen Stand wieder und können sich ändern. Ob und in welcher Form Handlungsbedarf besteht, hängt von Ihren konkreten Unterlagen ab und setzt deren Prüfung voraus.

Nächster Schritt

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Ein Export über den gesamten Zeitraum genügt als Grundlage. Wir trennen die Anlageklassen, sagen Ihnen, welche Jahre offen sind, und was daraus folgt.

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