Krypto-Kompetenz für Ihre Kanzlei

Wir übernehmen Datenaufbereitung, Nacherklärungen und Krypto-Buchführung als Zuarbeit für Ihre Kanzlei – ohne dass Sie eigenes Fachpersonal aufbauen. Offen als Kooperationspartner oder komplett White-Label: Das Mandat bleibt bei Ihnen.

Lars Meyer – Steuerberater Maximilian Klein – Steuerberater Jonas Zitranski – Steuerberater

Steuerberatung für Steuerberater

Für diese Kanzleien lohnt sich die Kooperation besonders

Kanzleien ohne Krypto-Schwerpunkt

Erste Krypto-Fälle tauchen in der Mandantschaft auf, ein eigener Kompetenzaufbau lohnt sich aber nicht.

  • Krypto-Zuarbeit ohne eigenes Fachpersonal
  • Mandat und Gesamtveranlagung bleiben bei Ihnen
  • Start ohne Software oder Schulungen

Kanzleien mit Nacherklärungsfällen

Mandanten mit bislang unvollständig erklärten Krypto-Einkünften brauchen jetzt eine saubere Lösung.

  • Nacherklärung und Selbstanzeige nach § 371 AO
  • Enges Zeitfenster vor dem DAC8-Datenaustausch
  • Aufarbeitung auch komplexer Transaktionshistorien

Kanzleien mit betrieblichen Krypto-Mandaten

Unternehmen mit Kryptozahlungsverkehr stellen besondere Anforderungen an die laufende Buchführung.

  • Krypto-Buchführung und Bestandsbewertung
  • Bilanzielle Behandlung von Kryptowerten
  • Fertige Buchungssätze für Ihre Kanzlei

Was Ihre Kanzlei von der Kooperation hat

Krypto-Mandate annehmen statt abgeben – ohne Investition und ohne Risiko

Zusatzumsatz ohne Zusatzpersonal

Krypto-Mandate annehmen und abrechnen, ohne eigenes Fachpersonal aufzubauen oder fortzubilden

Mandantenbindung statt Mandantenverlust

Das gesamte Mandat inklusive der übrigen Steuererklärung bleibt in Ihrer Kanzlei

Reduziertes Haftungsrisiko

Fachlich heikle Krypto-Sachverhalte an einen spezialisierten Partner auslagern statt mit Halbwissen tragen

Skalierbar ohne Fixkosten

Keine Vorabinvestitionen in Software, Schulung oder Personal – abgerechnet wird je bearbeitetem Fall

Schneller Start

Empfehlungsmodell sofort einsatzbereit, White-Label in wenigen Wochen – kein IT-Projekt

Geprüfte Fachkompetenz

Wir verfolgen die Verwaltungsauffassung aktiv, u. a. mit eigenen Fachbeiträgen zum BMF-Schreiben vom März 2025

Warum Krypto-Mandate für viele Kanzleien schwierig sind

Spezialwissen, Datenchaos und regulatorischer Zeitdruck

Aufwendige Datenaufbereitung

  • Wallet- und Börsendaten, FIFO-Zuordnung, Haltefristen
  • BMF-Schreiben vom 6. März 2025 verschärft Mitwirkungs- und Dokumentationspflichten

Spezialwissen lohnt sich kaum

  • Bei geringer Fallzahl rechnet sich eigener Kompetenzaufbau nicht
  • Verwaltungsauffassung und Rechtsprechung ändern sich laufend

DAC8 und KStTG erhöhen den Druck

  • Handelsplätze melden Transaktions- und Nutzerdaten ab dem 1. Januar 2026
  • Erster automatischer Datenaustausch der Finanzbehörden bis 30. September 2027

Enges Zeitfenster

Für Mandanten mit bislang unvollständig erklärten Krypto-Einkünften bleibt bis zum ersten DAC8-Datenaustausch ein enges Zeitfenster für strafbefreiende Nacherklärungen.

Kanzleien, die jetzt liefern können, sichern sich diese Mandate – bevor Mandanten selbst aktiv werden müssen.

Solche Mandate liegen bei Ihnen auf dem Tisch?

Lassen Sie uns über eine Kooperation sprechen.

Kooperationsgespräch vereinbaren

Unsere Zuarbeit für Ihre Kanzlei

Vier Leistungsbausteine, einzeln oder kombiniert abrufbar

Datenaufbereitung von Kryptowerten

  • Transaktionshistorie, Bewertung und Haltefristen nach aktueller Verwaltungsauffassung – siehe auch unser Fachbeitrag zum BMF-Schreiben
  • Fertige Zahlen als Grundlage für die Anlage SO

Nacherklärung & Selbstanzeige

  • Komplexe Nacherklärungen mit Kryptobezug
  • Strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO – rechtzeitig vor dem DAC8-Datenaustausch

Krypto-Buchführung

  • Kryptozahlungsverkehr und Bestandsbewertung für betriebliche Mandate
  • Bilanzielle Behandlung und fertige Buchungssätze

Einbindung in die Steuererklärung

  • Kryptowerte in der regulären Einkommensteuererklärung von Privatmandanten
  • Übergabe von Zahlen, Buchungssätzen und Berichten an Ihre Kanzlei

Zwei Kooperationsmodelle – Sie entscheiden über den Außenauftritt

Risikoarm einsteigen und je nach Fallaufkommen skalieren: vom offenen Empfehlungsmodell bis zur White-Label-Lösung, bei der Ihre Kanzlei allein sichtbar bleibt.

Modell 1

Empfehlungsmodell

Sie erkennen bei einem Mandanten einen Kryptobezug und verweisen ihn auf Basis einer Kooperationsvereinbarung an uns. Wir treten namentlich auf, übernehmen die Krypto-Arbeit direkt und liefern die fertigen Ergebnisse an Ihre Kanzlei zurück.

  • Sofortiger Start ohne technischen oder organisatorischen Vorlauf
  • Zahlen für die Anlage SO, Buchungssätze und Berichte zur Einbindung in Ihre Gesamtveranlagung
  • Ideal für Testfälle und geringes Fallvolumen

Modell 2

White-Label

Ausschließlich Ihre Kanzlei tritt gegenüber dem Mandanten in Erscheinung. Wir agieren als Dienstleister im Hintergrund – für den Mandanten ist die Leistung nicht von einer internen Kanzleileistung zu unterscheiden.

  • Steuerreports mit Ihrem Logo und Briefkopf über CoinTracking Corporate
  • Mandantenkommunikation über eine E-Mail-Adresse Ihrer Kanzlei
  • Direkter Dateiaustausch über das DATEV-Rechenzentrum

Die Modelle im Vergleich

Außenauftritt

Modell 1 – Empfehlung
Kanzlei Klein tritt gegenüber dem Mandanten offen und namentlich auf
Modell 2 – White-Label
Ausschließlich Ihre Kanzlei ist für den Mandanten sichtbar

Technische Einrichtung

Modell 1 – Empfehlung
Keine – Start ohne Systemanbindung möglich
Modell 2 – White-Label
Einmalig: CoinTracking-Branding, Postfach, DATEV-Anbindung

Kommunikation mit Mandant

Modell 1 – Empfehlung
Direkt durch Kanzlei Klein
Modell 2 – White-Label
Über eine von Ihrer Kanzlei bereitgestellte E-Mail-Adresse

Steuerreports

Modell 1 – Empfehlung
Im Namen von Kanzlei Klein
Modell 2 – White-Label
Mit Logo und Briefkopf Ihrer Kanzlei (CoinTracking Corporate)

Datenübergabe

Modell 1 – Empfehlung
Per E-Mail/PDF an Ihre Kanzlei
Modell 2 – White-Label
Direkter Dateiaustausch über DATEV

Zeit bis zum Start

Modell 1 – Empfehlung
Sofort
Modell 2 – White-Label
Ca. 1–3 Wochen (einmalige Einrichtung)

Wahrnehmung beim Mandanten

Modell 1 – Empfehlung
Kooperation mit Spezialisten sichtbar
Modell 2 – White-Label
Nahtlos wie eine interne Kanzleileistung

Geeignet für

Modell 1 – Empfehlung
Einzelfälle, Testphase, geringes Fallvolumen
Modell 2 – White-Label
Regelmäßiges Fallvolumen, strategische Partnerschaft

Keine Fixkosten, keine Vorabinvestitionen – abgerechnet wird ausschließlich nach tatsächlich bearbeiteten Fällen. Die konkrete Vergütung besprechen wir im Kooperationsgespräch.

Berufsrechtlich und datenschutzrechtlich sauber geregelt

Die Kooperation steht auf einer klaren vertraglichen Grundlage

Berufsrechtlich sauber nach § 62a StBerG

Die Einbindung externer Dienstleister ist ausdrücklich erlaubt – mit dokumentierter Verschwiegenheitsverpflichtung und klarer vertraglicher Grundlage

Datenzugriff nur soweit erforderlich

Zugriff auf Mandantendaten strikt nach Erforderlichkeitsgrundsatz, geregelt über Kooperationsvertrag und AVV nach Art. 28 DSGVO

Etablierte Systeme statt Experimente

CoinTracking Corporate mit rollenbasierter Zugriffssteuerung und Datenaustausch über das DATEV-Rechenzentrum – Abläufe, die im Kanzleialltag funktionieren

Maximilian Klein
Maximilian Klein
Steuerberater
"Viele Kanzleien verlieren Krypto-Mandate nicht am Willen, sondern am Aufwand. Genau da setzen wir an: Wir liefern die Krypto-Arbeit zu, Ihre Kanzlei behält Mandat und Mandantenbeziehung."

So starten wir die Kooperation

Vom ersten Gespräch bis zur White-Label-Partnerschaft

1

Kooperationsgespräch

Wir klären Fallprofil und Fallvolumen Ihrer Kanzlei und besprechen, welches Modell zu Ihnen passt.

2

Vertragsbasis schaffen

Kooperationsvereinbarung, dokumentierte Verschwiegenheitsverpflichtung und AVV nach Art. 28 DSGVO – ein einmaliger Formalschritt mit vorbereiteten Standarddokumenten.

3

Start im Empfehlungsmodell

Erste Fälle laufen ohne technische Einrichtung. Sie erhalten fertige Ergebnisse – Zahlen für die Anlage SO, Buchungssätze, Berichte – zur Einbindung in die Gesamtveranlagung.

4

Skalierung zu White-Label

Ab regelmäßigem Fallvolumen richten wir CoinTracking-Branding, Postfach und DATEV-Austausch ein. Danach ist die Leistung für Ihre Mandanten nicht von einer internen Kanzleileistung zu unterscheiden.

Bereit für einen ersten Testfall?

Der Einstieg über das Empfehlungsmodell ist sofort und ohne Einrichtung möglich.

Kooperationsgespräch vereinbaren

Häufige Fragen zur Kanzlei-Kooperation

Antworten auf die wichtigsten Fragen von Partnerkanzleien

Wie schnell können wir mit der Kooperation starten?

Im Empfehlungsmodell sofort: Es ist keinerlei technische Einrichtung nötig, die Kooperationsvereinbarung genügt. Das White-Label-Modell ist nach einer einmaligen Einrichtung von etwa ein bis drei Wochen einsatzbereit – es geht nur um Konfiguration, nicht um Softwarekauf.

Tritt Kanzlei Klein gegenüber unseren Mandanten in Erscheinung?

Das entscheiden Sie. Im Empfehlungsmodell treten wir offen als spezialisierter Kooperationspartner auf. Im White-Label-Modell bleiben wir vollständig im Hintergrund: Steuerreports tragen Ihr Logo, die Kommunikation läuft über eine E-Mail-Adresse Ihrer Kanzlei.

Ist die Weitergabe von Mandantendaten berufsrechtlich zulässig?

Ja. § 62a StBerG erlaubt die Inanspruchnahme externer Dienstleister ausdrücklich. Voraussetzung sind eine dokumentierte Verschwiegenheitsverpflichtung, die Beschränkung des Datenzugriffs auf das Erforderliche, ein Kooperationsvertrag sowie ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. All das bilden wir über standardisierte Vertragsdokumente ab – ein einmaliger Formalschritt.

Wie läuft der Datenaustausch zwischen den Kanzleien?

Im Empfehlungsmodell übergeben wir Ergebnisse per E-Mail und PDF. Im White-Label-Modell erfolgt der Austausch von Buchungsdaten, Belegen und Ergebnissen direkt über das DATEV-Rechenzentrum; für den laufenden Belegaustausch mit dem Mandanten kann ergänzend DATEV Unternehmen online genutzt werden.

Wer rechnet gegenüber dem Mandanten ab?

Im Empfehlungsmodell rechnet Kanzlei Klein direkt mit dem Mandanten ab, Ihre Kanzlei erhält eine Kooperationsvergütung je vermitteltem Fall. Im White-Label-Modell rechnen Sie gegenüber dem Mandanten ab und wir stellen Ihnen unsere Leistung in Rechnung. Die konkreten Konditionen besprechen wir im Kooperationsgespräch.

Was ist mit Mandanten, die Krypto-Einkünfte bislang nicht erklärt haben?

Genau hier entsteht aktuell der größte Handlungsbedarf: Mit dem DAC8-Datenaustausch werden die Finanzbehörden ab 2026 gemeldete Transaktionsdaten erhalten. Bis dahin besteht ein enges Zeitfenster für strafbefreiende Nacherklärungen nach § 371 AO. Wir übernehmen die vollständige Aufarbeitung und Nacherklärung als Zuarbeit für Ihre Kanzlei.

Brauchen wir eigene Software oder Schulungen?

Nein. Es entstehen keine Vorabinvestitionen in Software, Schulung oder Personal. Die technische Infrastruktur – etwa der CoinTracking-Corporate-Zugang – liegt bei uns; abgerechnet wird ausschließlich nach tatsächlich bearbeiteten Fällen.

Übernimmt Kanzlei Klein das gesamte Mandat?

Nein, im Gegenteil: Das Kooperationsmodell ist darauf ausgelegt, dass das Mandat inklusive der übrigen Steuererklärung bei Ihrer Kanzlei bleibt. Wir liefern ausschließlich die Krypto-Bausteine zu – Datenaufbereitung, Nacherklärung oder Buchführung – und Sie binden die Ergebnisse in Gesamtveranlagung bzw. Jahresabschluss ein.

Unsere Krypto-Kompetenz im Detail

Das fachliche Fundament hinter der Kooperation

Krypto-Steuerberatung

Unsere Krypto-Kompetenz im Mandantengeschäft: Bitcoin, DeFi, NFTs & Co.

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Hintergründe zum Datenaustausch ab 2026 und zur strafbefreienden Selbstanzeige.

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