Zusatzumsatz ohne Zusatzpersonal
Krypto-Mandate annehmen und abrechnen, ohne eigenes Fachpersonal aufzubauen oder fortzubilden
Wir übernehmen Datenaufbereitung, Nacherklärungen und Krypto-Buchführung als Zuarbeit für Ihre Kanzlei – ohne dass Sie eigenes Fachpersonal aufbauen. Offen als Kooperationspartner oder komplett White-Label: Das Mandat bleibt bei Ihnen.
Für diese Kanzleien lohnt sich die Kooperation besonders
Erste Krypto-Fälle tauchen in der Mandantschaft auf, ein eigener Kompetenzaufbau lohnt sich aber nicht.
Mandanten mit bislang unvollständig erklärten Krypto-Einkünften brauchen jetzt eine saubere Lösung.
Unternehmen mit Kryptozahlungsverkehr stellen besondere Anforderungen an die laufende Buchführung.
Krypto-Mandate annehmen statt abgeben – ohne Investition und ohne Risiko
Krypto-Mandate annehmen und abrechnen, ohne eigenes Fachpersonal aufzubauen oder fortzubilden
Das gesamte Mandat inklusive der übrigen Steuererklärung bleibt in Ihrer Kanzlei
Fachlich heikle Krypto-Sachverhalte an einen spezialisierten Partner auslagern statt mit Halbwissen tragen
Keine Vorabinvestitionen in Software, Schulung oder Personal – abgerechnet wird je bearbeitetem Fall
Empfehlungsmodell sofort einsatzbereit, White-Label in wenigen Wochen – kein IT-Projekt
Wir verfolgen die Verwaltungsauffassung aktiv, u. a. mit eigenen Fachbeiträgen zum BMF-Schreiben vom März 2025
Spezialwissen, Datenchaos und regulatorischer Zeitdruck
Für Mandanten mit bislang unvollständig erklärten Krypto-Einkünften bleibt bis zum ersten DAC8-Datenaustausch ein enges Zeitfenster für strafbefreiende Nacherklärungen.
Kanzleien, die jetzt liefern können, sichern sich diese Mandate – bevor Mandanten selbst aktiv werden müssen.
Solche Mandate liegen bei Ihnen auf dem Tisch?
Lassen Sie uns über eine Kooperation sprechen.
Vier Leistungsbausteine, einzeln oder kombiniert abrufbar
Risikoarm einsteigen und je nach Fallaufkommen skalieren: vom offenen Empfehlungsmodell bis zur White-Label-Lösung, bei der Ihre Kanzlei allein sichtbar bleibt.
Modell 1
Sie erkennen bei einem Mandanten einen Kryptobezug und verweisen ihn auf Basis einer Kooperationsvereinbarung an uns. Wir treten namentlich auf, übernehmen die Krypto-Arbeit direkt und liefern die fertigen Ergebnisse an Ihre Kanzlei zurück.
Modell 2
Ausschließlich Ihre Kanzlei tritt gegenüber dem Mandanten in Erscheinung. Wir agieren als Dienstleister im Hintergrund – für den Mandanten ist die Leistung nicht von einer internen Kanzleileistung zu unterscheiden.
| Kriterium | Modell 1 – Empfehlungsmodell | Modell 2 – White-Label |
|---|---|---|
| Außenauftritt | Kanzlei Klein tritt gegenüber dem Mandanten offen und namentlich auf | Ausschließlich Ihre Kanzlei ist für den Mandanten sichtbar |
| Technische Einrichtung | Keine – Start ohne Systemanbindung möglich | Einmalig: CoinTracking-Branding, Postfach, DATEV-Anbindung |
| Kommunikation mit Mandant | Direkt durch Kanzlei Klein | Über eine von Ihrer Kanzlei bereitgestellte E-Mail-Adresse |
| Steuerreports | Im Namen von Kanzlei Klein | Mit Logo und Briefkopf Ihrer Kanzlei (CoinTracking Corporate) |
| Datenübergabe | Per E-Mail/PDF an Ihre Kanzlei | Direkter Dateiaustausch über DATEV |
| Zeit bis zum Start | Sofort | Ca. 1–3 Wochen (einmalige Einrichtung) |
| Wahrnehmung beim Mandanten | Kooperation mit Spezialisten sichtbar | Nahtlos wie eine interne Kanzleileistung |
| Geeignet für | Einzelfälle, Testphase, geringes Fallvolumen | Regelmäßiges Fallvolumen, strategische Partnerschaft |
Außenauftritt
Technische Einrichtung
Kommunikation mit Mandant
Steuerreports
Datenübergabe
Zeit bis zum Start
Wahrnehmung beim Mandanten
Geeignet für
Keine Fixkosten, keine Vorabinvestitionen – abgerechnet wird ausschließlich nach tatsächlich bearbeiteten Fällen. Die konkrete Vergütung besprechen wir im Kooperationsgespräch.
Die Kooperation steht auf einer klaren vertraglichen Grundlage
Die Einbindung externer Dienstleister ist ausdrücklich erlaubt – mit dokumentierter Verschwiegenheitsverpflichtung und klarer vertraglicher Grundlage
Zugriff auf Mandantendaten strikt nach Erforderlichkeitsgrundsatz, geregelt über Kooperationsvertrag und AVV nach Art. 28 DSGVO
CoinTracking Corporate mit rollenbasierter Zugriffssteuerung und Datenaustausch über das DATEV-Rechenzentrum – Abläufe, die im Kanzleialltag funktionieren
"Viele Kanzleien verlieren Krypto-Mandate nicht am Willen, sondern am Aufwand. Genau da setzen wir an: Wir liefern die Krypto-Arbeit zu, Ihre Kanzlei behält Mandat und Mandantenbeziehung."
Vom ersten Gespräch bis zur White-Label-Partnerschaft
Wir klären Fallprofil und Fallvolumen Ihrer Kanzlei und besprechen, welches Modell zu Ihnen passt.
Kooperationsvereinbarung, dokumentierte Verschwiegenheitsverpflichtung und AVV nach Art. 28 DSGVO – ein einmaliger Formalschritt mit vorbereiteten Standarddokumenten.
Erste Fälle laufen ohne technische Einrichtung. Sie erhalten fertige Ergebnisse – Zahlen für die Anlage SO, Buchungssätze, Berichte – zur Einbindung in die Gesamtveranlagung.
Ab regelmäßigem Fallvolumen richten wir CoinTracking-Branding, Postfach und DATEV-Austausch ein. Danach ist die Leistung für Ihre Mandanten nicht von einer internen Kanzleileistung zu unterscheiden.
Bereit für einen ersten Testfall?
Der Einstieg über das Empfehlungsmodell ist sofort und ohne Einrichtung möglich.
Antworten auf die wichtigsten Fragen von Partnerkanzleien
Im Empfehlungsmodell sofort: Es ist keinerlei technische Einrichtung nötig, die Kooperationsvereinbarung genügt. Das White-Label-Modell ist nach einer einmaligen Einrichtung von etwa ein bis drei Wochen einsatzbereit – es geht nur um Konfiguration, nicht um Softwarekauf.
Das entscheiden Sie. Im Empfehlungsmodell treten wir offen als spezialisierter Kooperationspartner auf. Im White-Label-Modell bleiben wir vollständig im Hintergrund: Steuerreports tragen Ihr Logo, die Kommunikation läuft über eine E-Mail-Adresse Ihrer Kanzlei.
Ja. § 62a StBerG erlaubt die Inanspruchnahme externer Dienstleister ausdrücklich. Voraussetzung sind eine dokumentierte Verschwiegenheitsverpflichtung, die Beschränkung des Datenzugriffs auf das Erforderliche, ein Kooperationsvertrag sowie ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. All das bilden wir über standardisierte Vertragsdokumente ab – ein einmaliger Formalschritt.
Im Empfehlungsmodell übergeben wir Ergebnisse per E-Mail und PDF. Im White-Label-Modell erfolgt der Austausch von Buchungsdaten, Belegen und Ergebnissen direkt über das DATEV-Rechenzentrum; für den laufenden Belegaustausch mit dem Mandanten kann ergänzend DATEV Unternehmen online genutzt werden.
Im Empfehlungsmodell rechnet Kanzlei Klein direkt mit dem Mandanten ab, Ihre Kanzlei erhält eine Kooperationsvergütung je vermitteltem Fall. Im White-Label-Modell rechnen Sie gegenüber dem Mandanten ab und wir stellen Ihnen unsere Leistung in Rechnung. Die konkreten Konditionen besprechen wir im Kooperationsgespräch.
Genau hier entsteht aktuell der größte Handlungsbedarf: Mit dem DAC8-Datenaustausch werden die Finanzbehörden ab 2026 gemeldete Transaktionsdaten erhalten. Bis dahin besteht ein enges Zeitfenster für strafbefreiende Nacherklärungen nach § 371 AO. Wir übernehmen die vollständige Aufarbeitung und Nacherklärung als Zuarbeit für Ihre Kanzlei.
Nein. Es entstehen keine Vorabinvestitionen in Software, Schulung oder Personal. Die technische Infrastruktur – etwa der CoinTracking-Corporate-Zugang – liegt bei uns; abgerechnet wird ausschließlich nach tatsächlich bearbeiteten Fällen.
Nein, im Gegenteil: Das Kooperationsmodell ist darauf ausgelegt, dass das Mandat inklusive der übrigen Steuererklärung bei Ihrer Kanzlei bleibt. Wir liefern ausschließlich die Krypto-Bausteine zu – Datenaufbereitung, Nacherklärung oder Buchführung – und Sie binden die Ergebnisse in Gesamtveranlagung bzw. Jahresabschluss ein.
Das fachliche Fundament hinter der Kooperation
Unsere Krypto-Kompetenz im Mandantengeschäft: Bitcoin, DeFi, NFTs & Co.
Mehr zu Krypto-Steuern →Hintergründe zum Datenaustausch ab 2026 und zur strafbefreienden Selbstanzeige.
Mehr zu DAC8 & Selbstanzeige →Vermögen strukturiert übertragen, von der Schenkung bis zur Erbschaft.
Mehr zu Erbschaft & Schenkung →Nächster Schritt
Wir prüfen gemeinsam, welches Modell zu Ihrer Kanzlei passt – unverbindlich und auf Wunsch mit einem ersten Testfall.