Krypto Steuern

In den letzten Wochen ist aus Nordrhein-Westfalen bekannt geworden: Die Steuerfahndung wertet ein zweites großes Datenpaket mit Krypto-Transaktionen aus. Grundlage ist ein weiteres Auskunftsersuchen an eine Kryptoplattform – nach übereinstimmenden Medienberichten handelt es sich erneut um Bitcoin.de, die wichtigste deutsche Bitcoin-Börse. Das neue Paket umfasst Transaktionen aus den Jahren 2019 bis 2022 – also genau die Boom-Phase vieler Anleger. 

Betroffen sind nicht nur Anleger in NRW, sondern Finanzämter im gesamten Bundesgebiet – von Berlin und Hamburg über München, Köln und Frankfurt bis nach Düsseldorf und Stuttgart. 

Dieser Artikel erklärt:

  • was ein Sammelauskunftsersuchen überhaupt ist,

  • welche Erfahrungen es bereits mit dem Ersuchen zu 2015–2017 gab,

  • was das neue Auskunftsersuchen 2019–2022 für Bitcoin.de-Nutzer bedeutet,

  • und wie Sie sinnvoll reagieren, wenn Ihr Finanzamt sich meldet.


1. Was ist ein Sammelauskunftsersuchen überhaupt?

Ein Sammelauskunftsersuchen ist ein Instrument der Finanzverwaltung nach § 93 AO: Die Behörde fragt bei einem Dritten – etwa einer Kryptobörse – gebündelt Informationen zu vielen Steuerpflichtigen gleichzeitig ab.

Typisch ist folgendes Vorgehen:

  • Die Steuerfahndung vermutet in einem Bereich erhebliche Steuerpflichtverletzungen (z.B. bei Krypto-Gewinnen). 

  • Sie stellt der Kryptobörse ein Sammelauskunftsersuchen – mit konkreten Kriterien (z.B. „Umsatz ≥ 50.000 € pro Jahr“). 

  • Die Börse muss die Kundendaten inkl. KYC-Informationen (Name, Anschrift, Geburtsdatum) und Transaktionshistorie herausgeben. 

  • Die Daten werden aufbereitet und anschließend an die zuständigen Finanzämter in ganz Deutschland verteilt

Wichtig: Ein Sammelauskunftsersuchen richtet sich nicht direkt an Sie als Steuerpflichtigen, sondern zunächst an die Plattform. Auf Basis der Daten folgen dann Einzelauskunftsersuchen oder Anhörungsschreiben an die betroffenen Anleger. 


2. Rückblick: Sammelauskunftsersuchen 2015–2017 gegen Bitcoin.de

2.1 Was wurde damals abgefragt?

Bereits 2023 wurde bekannt, dass die Finanzverwaltung NRW ein Sammelauskunftsersuchen gegen Bitcoin.de gestellt hat. Abgefragt wurden die Daten von Nutzern, die zwischen 2015 und 2017 mindestens 50.000 € Umsatz pro Jahr über die Plattform abgewickelt hatten. (Bitcoin2Go)

  • Rund 4.000 Bitcoin.de-Accounts erfüllten diese Kriterien. (Bitcoin2Go)

  • Die Daten gingen nicht nur an Finanzämter in NRW, sondern bundesweit an die jeweils zuständigen Ämter. (Bitcoin2Go)

Im Fokus standen also nicht „Kleinstanleger“, sondern eher größere Fälle mit hohen Umsätzen, typischerweise in den Krypto-Hotspots wie Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart oder Leipzig.

2.2 Welche Folgen hatte das für Anleger?

NRW berichtet, dass diese erste Welle bereits ein Mehrergebnis in hoher einstelliger Millionenhöhe an Steuernachzahlungen gebracht hat – und viele Fälle sind noch gar nicht endgültig abgeschlossen. (Finanzverwaltung NRW)

In der Praxis zeigte sich:

  • Viele Anleger erhielten Einzelauskunftsersuchen mit detaillierten Fragen zu ihren Krypto-Transaktionen ab 2015. 

  • Zahlreiche Betroffene mussten Steuererklärungen nacherklären oder berichtigen.

  • In vielen Fällen wurden – teils auf den letzten Drücker – beratene Selbstanzeigen abgegeben, um ein Strafverfahren zu vermeiden. 

Das erste Sammelauskunftsersuchen hat der Finanzverwaltung klar gezeigt: Kryptodaten lassen sich auswerten, und es lohnt sich, hier systematisch vorzugehen.


3. Neues Sammelauskunftsersuchen 2018–2022 (Schwerpunkt 2019–2022)

3.1 Zweite Datenwelle – was ist bekannt?

Im September 2025 hat das Landesamt zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (LBF NRW) offiziell bestätigt:
Es liegt ein zweites großes Datenpaket zu Krypto-Geschäften aus dem gesamten Bundesgebiet vor, das aktuell ausgewertet und anschließend bundesweit an die Finanzämter verteilt wird. (Finanzverwaltung NRW)

Nach Recherchen von Fachportalen stammen die Daten von der deutschen Bitcoin-Börse Bitcoin.de und betreffen Transaktionen aus den Jahren 2019 bis 2022

Die Eckpunkte:

  • ca. 4.000 Steuerfälle aus dem gesamten Bundesgebiet, ähnlich wie bei der ersten Welle (Finanzverwaltung NRW)

  • Datenzeitraum 2018–2022 – praktisch die heiße Phase des Krypto-Booms, mit Höchstständen 2019–2021

  • erneute bundesweite Weitergabe an alle Finanzämter

Die offizielle Pressemitteilung nennt die Plattform nicht namentlich, betont aber klar, dass es sich um ein zweites Paket im Anschluss an das erste Sammelauskunftsersuchen handelt. (Finanzverwaltung NRW)

3.2 Warum ist der Zeitraum 2019–2022 so brisant?

Gerade 2019–2021 waren Jahre mit teilweise extremen Kursanstiegen. Viele Anleger haben:

  • häufig umgeschichtet (BTC ↔ ETH ↔ Altcoins),

  • Gewinne realisiert,

  • in Spitzenphasen „Kasse gemacht“ – und das nicht immer sauber in der Steuererklärung abgebildet.

Für die Finanzverwaltung ist dieser Zeitraum deshalb besonders interessant: hohe Gewinne + unvollständige Erklärungen = hohes Nachversteuerungs-Potenzial.


4. Wer ist vom neuen Auskunftsersuchen voraussichtlich betroffen?

Konkrete Filterkriterien (z.B. Umsatzschwellen) für das zweite Datenpaket sind öffentlich nicht im Detail veröffentlicht. Aus dem ersten Sammelauskunftsersuchen und den bisherigen Berichten lässt sich aber gut ableiten, wen die Steuerfahndung typischerweise im Blick hat: (Bitcoin2Go)

Risikoprofil typischer Bitcoin.de-Fälle:

  • Hohe Umsätze oder häufiges Trading in den Jahren 2019 – 2022

  • Mehrere fünfstellige oder sechsstellige Beträge, die über Bitcoin.de bewegt wurden

  • deutliche Differenz zwischen den aus der Blockchain/Plattform sichtbaren Gewinnen und den in der Steuererklärung angegebenen Beträgen

  • Anleger aus wirtschaftsstarken Ballungsräumen – etwa Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart – einfach, weil dort die Fallzahlen besonders hoch sind

Wichtig: Selbst wenn Sie kein „Großtrader“ waren, kann Ihr Fall beim Finanzamt landen, wenn:

  • Kombinationen mit anderen Börsen (Binance, Kraken, Bitstamp etc.) auffallen 

  • oder die Geldflüsse (Einzahlungen / Auszahlungen auf Bankkonten) im Abgleich Fragen aufwerfen.


5. Welche Daten liegen dem Finanzamt vor?

Bitcoin.de ist ein regulierter deutscher Anbieter und deshalb verpflichtet, KYC-Daten zu erheben und auf behördliche Anordnung herauszugeben. 

Was typischerweise in solchen Datenpaketen enthalten ist:

  • Identitätsdaten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail

  • Transaktionshistorie: Käufe, Verkäufe, kryptointerne Transfers

  • Ein- und Auszahlungen in Fiat (z.B. Euro)

  • ggf. Hinweise auf weitere verbundene Wallets oder Börsen, wenn entsprechende Analysetools eingesetzt werden 

Damit kann die Steuerfahndung:

  • die Gewinne pro Jahr berechnen,

  • mit Ihren Steuererklärungen abgleichen,

  • Auffälligkeiten identifizieren – und anschließend gezielt nachfragen.

Der Mythos, man könne Krypto-Gewinne „unter dem Radar“ versteuern (oder gar nicht), ist damit endgültig vorbei. 


6. Steuerlicher Rahmen: Wie werden Bitcoin.de-Gewinne besteuert?

6.1 Einordnung als private Veräußerungsgeschäfte

Für Privatpersonen werden Bitcoin & Co. derzeit grundsätzlich als private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG behandelt. Das Bundesfinanzministerium hat dies mit seinem BMF-Schreiben zu Kryptowerte vom 06.03.2025 noch einmal ausführlich konkretisiert. (Bundesministerium der Finanzen)

Grundregeln (vereinfacht):

  • Haltefrist: Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten innerhalb von 1 Jahr nach Anschaffung sind grundsätzlich steuerpflichtig.

  • Freigrenze:

  • Freigrenze, kein Freibetrag: Wird die Grenze überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der Teil über 600 € bzw. 1.000 €. 

Für den Zeitraum des neuen Sammelauskunftsersuchens (2018–2022) gelten also noch die 600-€-Grenzen.

6.2 Was ist (auch) steuerpflichtig?

Neben dem klassischen „Bitcoin verkaufen gegen Euro“ sind typischerweise steuerpflichtig:

  • Tausch einer Kryptowährung in eine andere (z.B. BTC → ETH) innerhalb der Jahresfrist

  • Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen mit Krypto

  • Erträge aus Staking, Lending, Mining, Forging (ggf. als sonstige Einkünfte / gewerbliche Einkünfte)

Die korrekte Einordnung ist in der Praxis komplex – insbesondere bei tausenden Einzeltransaktionen oder kombinierten DeFi-/CEX-Strategien.


7. Was tun, wenn Post vom Finanzamt kommt?

Wenn Sie ein Schreiben Ihres Finanzamts oder der Steuerfahndung erhalten (z.B. „Auskunftsersuchen zu Krypto-Transaktionen“, „Anhörung im Steuerstrafverfahren“), sollten Sie drei Dinge auf keinen Fall tun:

  1. Nicht ignorieren

  2. Nicht spontan „irgendwas“ antworten

  3. Nicht alleine herumprobieren

Stattdessen bewährt sich in der Praxis – gerade bei Bitcoin.de-Fällen:

7.1 Bestandsaufnahme: Welche Transaktionen gab es wirklich?

  • Exportieren Sie Ihre Daten von Bitcoin.de (CSV/Excel).

  • Sammeln Sie weitere Daten: andere Börsen, Wallets, Bankkonten.

  • Prüfen Sie, ob alle relevanten Jahre (2015–2024) steuerlich bereits vollständig erklärt wurden.

Je komplexer das Bild, desto stärker lohnt sich eine professionelle Aufbereitung der Daten – idealerweise mit geeigneter Krypto-Steuer-Software und fachlicher Begleitung.

7.2 Antwortstrategie: Berichtigung, Nacherklärung oder Selbstanzeige?

Je nach Ausgangslage kommen folgende Wege in Betracht:

  • Einfache Ergänzung / Erläuterung, wenn die Erklärungen im Kern stimmen und nur Dokumentation fehlt.

  • Berichtigung früherer Steuererklärungen, wenn einzelne Jahre unvollständig sind.

  • Beratene Selbstanzeige nach § 371 AO, wenn wesentliche Gewinne bislang gar nicht erklärt wurden. 

Gerade die Selbstanzeige ist ein juristischer Drahtseilakt: Wird ein Jahr „vergessen“ oder eine Einkunftsquelle ausgelassen, kann die Selbstanzeige insgesamt unwirksam sein – mit der Folge eines vollwertigen Steuerstrafverfahrens. 

7.3 Fristen ernst nehmen

Finanzämter setzen im Rahmen von Einzelauskunftsersuchen oft knappe Fristen. Wird nicht reagiert, drohen:

  • Schätzung der Besteuerungsgrundlagen,

  • Zwangsgelder,

  • und – in der Spitze – Hausdurchsuchungen, wenn ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wird. 


8. Warum sich frühzeitige Beratung gerade jetzt lohnt

Mit der zweiten Datenwelle und dem neuen BMF-Schreiben zu Kryptowerte ist klar:

Krypto-Gewinne sind steuerlich im Mainstream angekommen – und die Finanzverwaltung nimmt das Thema sehr ernst. (Finanzverwaltung NRW)

Für Anleger in Großstädten wie Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart, Essen, Dortmund oder Leipzig – also dort, wo besonders viel über Bitcoin.de gehandelt wurde – steigt die Wahrscheinlichkeit, in den Auswertungen aufzutauchen.

Professionelle Begleitung hilft dabei,

  • alle Bitcoin.de-Transaktionen 2015–2022 sauber aufzubereiten,

  • Steuererklärungen rechtssicher zu korrigieren,

  • eine wirksame Selbstanzeige vorzubereiten (falls nötig),

  • und teure Fehler in der Kommunikation mit dem Finanzamt zu vermeiden.


9. Fazit: Sammelauskunftsersuchen 2015–2017 & 2019–2022 als Weckruf

Das erste Sammelauskunftsersuchen zu den Jahren 2015–2017 hat gezeigt, wie effektiv die Finanzverwaltung mit Plattformdaten arbeiten kann – inklusive millionenschwerer Nachversteuerungen und zahlreicher Einzelverfahren. (Finanzverwaltung NRW)

Das neue Datenpaket 2019–2022 ist die logische Fortsetzung dieser Strategie:

  • Bitcoin.de-Daten sind längst beim Fiskus angekommen.

  • Die Auswertungen werden deutschlandweit verteilt – von Berlin bis München, von Hamburg bis Düsseldorf. 

  • Wer bislang darauf setzte, dass Krypto-Transaktionen „niemanden interessieren“, sollte seine Strategie dringend überdenken.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Bitcoin.de-Geschäfte der Jahre 2015–2024 vollständig erklärt sind, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, das Thema strukturiert anzugehen – bevor das Finanzamt den ersten Brief schickt.

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