Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Steuerberatung

Freibeträge optimal nutzen und Vermögen steuerfrei übertragen. Mit rechtssicherer Nachfolgeplanung. Digital deutschlandweit.

Lars Meyer – Steuerberater Maximilian Klein – Steuerberater Jonas Zitranski – Steuerberater

Erbschaft- und Schenkungsteuer Steuerberater für jede Situation

Ob Sie Freibeträge nutzen, Vermögen übertragen oder eine Erbschaft erhalten haben: Wir begleiten Sie steuerlich kompetent

Vermögensinhaber & Erblasser

Durch Schenkungen zu Lebzeiten Steuern sparen. Freibeträge können alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

  • 500.000 € Freibetrag für Ehegatten, 400.000 € pro Kind
  • Güterstandsschaukel für zusätzliche Steueroptimierung
  • Nießbrauch und Wohnrechte steuermindernd gestalten

Erben & Beschenkte

Bei einer Erbschaft zählt schnelles Handeln. Wir prüfen Fristen, Bewertung und Steueroptimierung.

  • Anzeigepflicht innerhalb von 3 Monaten beachten
  • Verkehrswertermittlung bei Immobilien und Vermögen
  • Steuererklärung und Vertretung beim Finanzamt

Unternehmensnachfolge

Betriebsvermögen kann zu 85% oder sogar 100% steuerfrei übertragen werden.

  • Regelverschonung (85%) oder Optionsverschonung (100%)
  • Lohnsummenregelung und Behaltefristen einhalten
  • Rechtsformwahl und Übertragungsmodelle prüfen

Ihre Vorteile mit unserer Erbschaft- und Schenkungsteuer-Beratung

Wir sorgen dafür, dass Sie alle Gestaltungsmöglichkeiten nutzen

Freibeträge optimal ausschöpfen

Schenkungen alle 10 Jahre steuerfrei nutzen

Rechtssichere Bewertung von Vermögen

Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere korrekt bewerten

Professionelle Steuererklärungen

Erbschaft- und Schenkungsteuer rechtzeitig und korrekt

Strategische Nachfolgeplanung

Vermögen strukturiert über Generationen weitergeben

Starke Vertretung beim Finanzamt

Bei Einsprüchen und Bewertungsfragen

Persönliche Betreuung

Ein fester Ansprechpartner für alle Ihre Fragen

Typische Herausforderungen bei Erbschaft & Schenkung

Diese Situationen sehen wir regelmäßig

Komplexe Bewertungsfragen

  • Immobilien: Verkehrswert vs. Bedarfswert
  • Unternehmensbewertung: Ertragswert, Substanzwert, Goodwill

Fristen & Formvorschriften

  • 3-Monats-Frist zur Anzeige beim Finanzamt
  • 10-Jahres-Frist bei der Güterstandsschaukel beachten

Internationale Verflechtungen

  • Auslandsvermögen und Doppelbesteuerung
  • Erbfälle mit Bezug zu anderen Ländern

Wichtiger Hinweis zu Freibeträgen

Freibeträge können bei Schenkungen alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Bei einem Kind können so über 30 Jahre 1,2 Mio. EUR steuerfrei übertragen werden, bei drei Kindern 3,6 Mio. EUR. Frühzeitige Planung lohnt sich.

Sie planen eine Vermögensübertragung?

Lassen Sie uns über Ihre Situation sprechen.

Erstgespräch vereinbaren

Unsere Leistungen bei Erbschaft & Schenkung

Von der Nachfolgeplanung bis zur Steuererklärung: Alles aus einer Hand

Vermögensbewertung

  • Immobilien, Betriebsvermögen, Wertpapiere und Kryptowährungen
  • Gutachterliche Stellungnahmen und Verkehrswertermittlung

Erbschaft- & Schenkungsteuererklärungen

  • Fristgerechte Abgabe beim Finanzamt
  • Optimale Nutzung aller Freibeträge und Begünstigungen

Nachfolgeplanung & Gestaltung

  • Schenkungen zu Lebzeiten optimal strukturieren
  • Güterstandsschaukel, Nießbrauch, Wohnrechte

Unternehmensnachfolge

  • 85% oder 100% Verschonung für Betriebsvermögen
  • Lohnsummenregelung und Behaltefristen einhalten

Selbstanzeigen & Nacherklärungen

  • Strafbefreiende Selbstanzeige bei versäumter Meldung
  • Berichtigung fehlerhafter Erklärungen

Internationales Erbrecht

  • Grenzüberschreitende Erbfälle
  • Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnung

Unser Ablauf bei Erbschaft- und Schenkungsteuer-Mandaten

So arbeiten wir mit Ihnen zusammen

1

Erstgespräch & Situationsanalyse

Wir verschaffen uns einen Überblick über Ihre Vermögenswerte, familiäre Situation und steuerliche Ausgangslage.

2

Vermögensaufnahme & Bewertung

Systematische Erfassung aller relevanten Vermögenswerte inkl. Immobilien, Beteiligungen und sonstigem Vermögen.

3

Steuerliche Gestaltungsberatung

Entwicklung einer individuellen Strategie zur Optimierung der Erbschaft- oder Schenkungsteuer.

4

Umsetzung & Begleitung

Erstellung der Steuererklärungen, Kommunikation mit dem Finanzamt und laufende Beratung.

Warum Steuerberatungskanzlei Klein für Erbschaft & Schenkung?

Erfahrung, Netzwerk und Diskretion für Ihre Vermögensnachfolge

Langjährige Erfahrung in der Nachfolgeberatung

Wir begleiten Familien und Unternehmer seit vielen Jahren bei der Vermögensweitergabe

Enge Zusammenarbeit mit Notaren und Rechtsanwälten

Für eine ganzheitliche Beratung ziehen wir bei Bedarf spezialisierte Partner hinzu

Diskretion und Fingerspitzengefühl

Familiäre Vermögensthemen behandeln wir mit höchster Vertraulichkeit

Maximilian Klein
Maximilian Klein
Steuerberater
"Erbschaft und Schenkung sind emotionale Themen, die oft unter Zeitdruck stattfinden. Wir sorgen dafür, dass Sie trotzdem alle steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten nutzen und begleiten Sie mit Ruhe und Sachverstand."

Praxisbeispiele aus unserer Beratung

So haben wir anderen Mandanten bei Erbschaft & Schenkung geholfen

Fall 1

Familienimmobilie übertragen

Situation: Eltern möchten Mehrfamilienhaus zu Lebzeiten an Kinder übertragen.

Lösung: Kombination aus Schenkung, Nießbrauchvorbehalt und Ratenzahlung. Steuerlast auf Minimum reduziert.

Fall 2

Unternehmensnachfolge an die Kinder

Situation: Inhaber eines Handwerksbetriebs möchte Firma an zwei Kinder übergeben.

Lösung: Optionsverschonung (100%) genutzt, Beteiligungsmodell entwickelt, Übergabe steuerfrei.

Fall 3

Internationale Erbschaft

Situation: Erblasser in Deutschland, Vermögen teilweise in Spanien und Schweiz.

Lösung: DBA-Analyse und Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer. Deutsche Steuerlast optimiert.

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Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen.

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Häufige Fragen zu Erbschaftsteuer Freibetrag und Schenkungsteuer

Freibeträge, Steuerklassen, Fristen und Gestaltungsmöglichkeiten erklärt

Wie hoch sind die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Freibeträge?

Die Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad: Ehegatten und eingetragene Lebenspartner erhalten 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR pro Elternteil, Enkel 200.000 EUR (400.000 EUR wenn Elternteil verstorben). Geschwister, Nichten und Neffen haben nur 20.000 EUR Freibetrag. Bei Schenkungen können diese Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Welche Steuerklassen und Steuersätze gibt es?

Es gibt drei Steuerklassen: Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern bei Erbschaft) mit 7-30% Steuersatz, Steuerklasse II (Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegerkinder) mit 15-43%, und Steuerklasse III (alle anderen) mit 30-50%. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto niedriger der Steuersatz.

Wann muss ich eine Erbschaft beim Finanzamt melden?

Erbschaften und Schenkungen müssen innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt angezeigt werden. Die Steuererklärung wird dann vom Finanzamt angefordert, die Frist beträgt mindestens 1 Monat. Die Festsetzungsverjährung beträgt grundsätzlich 4 Jahre.

Wie funktioniert die Güterstandsschaukel?

Bei der Güterstandsschaukel wechseln Ehegatten vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und wieder zurück. Der dabei entstehende Zugewinnausgleich ist steuerfrei und ermöglicht so eine steuerfreie Vermögensübertragung zwischen Ehegatten, zusätzlich zum regulären Freibetrag.

Wie wird Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer behandelt?

Betriebsvermögen kann bei der Regelverschonung zu 85% steuerfrei übertragen werden. Mit der Optionsverschonung sind sogar 100% Befreiung möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden (Lohnsummenregelung, 7 Jahre Behaltensfristen). Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt.

Was passiert bei Immobilien im Erbfall?

Immobilien werden grundsätzlich zum Verkehrswert bewertet. Das Familienheim kann steuerfrei auf den Ehepartner oder Kinder übergehen, wenn sie es mindestens 10 Jahre selbst bewohnen (bei Kindern max. 200 qm Wohnfläche). Vermietete Immobilien erhalten einen Bewertungsabschlag von 10%.

Wie werden Kryptowährungen bei Erbschaft und Schenkung behandelt?

Kryptowährungen gehören zum Nachlass und unterliegen der Erbschaftsteuer. Sie werden zum Verkehrswert am Todestag bewertet. Als Kanzlei mit Krypto-Expertise können wir die Bewertung und steuerliche Abwicklung kompetent begleiten, inklusive Zugang zu Wallets und Dokumentation.

Kann ich durch Schenkungen zu Lebzeiten Steuern sparen?

Ja, erheblich. Durch Schenkungen können Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Bei einem Kind können so über 30 Jahre 1,2 Mio. EUR steuerfrei übertragen werden. Zusätzlich können Nießbrauch oder Wohnrechte den steuerpflichtigen Wert mindern.

Was kostet die Beratung zur Erbschaft- und Schenkungsteuer?

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert und der Komplexität gemäß Steuerberatergebührenverordnung. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Einschätzung für Ihren konkreten Fall.

Ratgeber

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer 2025: was Ihr Steuerberater wissen muss

Dieser Ratgeber ist eine allgemeine Information und ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Die richtige Einordnung hängt vom Einzelfall ab.

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick

  • Freibeträge: Die Höhe der Steuer hängt vor allem von Verwandtschaft, Steuerklasse, Freibetrag und Wert des Vermögens ab.
  • 10-Jahres-Regel: Freibeträge können bei Schenkungen grundsätzlich alle zehn Jahre erneut genutzt werden.
  • Immobilien: Können steuerlich sehr teuer werden, aber es gibt wichtige Ausnahmen beim Familienheim.
  • Unternehmensnachfolge: Eigene Regeln mit Begünstigungen, aber nur bei erfüllten Voraussetzungen.
  • Dokumentation: Viele Probleme entstehen durch fehlende Unterlagen und falsche Werte, nicht durch den Steuersatz.
  • Anzeigepflicht: Nach einem Erbfall gibt es eine gesetzliche Anzeigepflicht, typischerweise innerhalb von drei Monaten.
  • Frühzeitige Planung: Wer früh strukturiert, kann steuerliche Belastungen oft deutlich reduzieren.

Für wen dieser Ratgeber gedacht ist

  • Vermögensübertragung innerhalb der Familie planen
  • Schenkungen sinnvoll strukturieren wollen
  • Erbfall mit Werten, Fristen und Unterlagen abwickeln
  • Immobilien, Depots, Beteiligungen, Auslandsvermögen

Was wir in der Praxis machen

  • Steuerliche Planung inkl. Freibetragsstrategie
  • Bewertung von Immobilien und Beteiligungen
  • Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
  • Begleitung bei Finanzamt-Rückfragen
Vollständigen Ratgeber öffnen

1. Grundlagen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Beratung

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer folgen im Kern derselben Logik. Ein Erwerb wird bewertet, dann wird geprüft, welche persönlichen Freibeträge gelten, welche Steuerklasse einschlägig ist und welcher Steuersatz sich daraus ergibt. Danach schaut man auf Sonderregeln, zum Beispiel Familienheim oder Begünstigungen bei Unternehmensvermögen. Ein spezialisierter Steuerberater für Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer kennt diese Zusammenhänge und kann sie für Sie optimal nutzen.

Die persönlichen Freibeträge stehen in § 16 ErbStG. Die Steuersätze stehen in § 19 ErbStG. Für Schenkungen und mehrere Übertragungen innerhalb eines Zeitraums ist § 14 ErbStG zentral, weil dort die Zusammenrechnung geregelt ist.

Steuerklassen: warum Verwandtschaft den größten Unterschied macht

Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verhältnis zwischen Erblasser oder Schenker und Erwerber. Steuerklasse I ist in der Regel am günstigsten, Steuerklasse II liegt dazwischen, und Steuerklasse III ist am teuersten. Das ist der Grund, warum ein identischer Nachlass je nach familiärer Konstellation völlig unterschiedliche Steuerfolgen haben kann.

Steuersätze: so liest du die Progression

Die Steuersätze steigen mit dem steuerpflichtigen Erwerb. Es handelt sich um eine Progression. In Steuerklasse I beginnt es niedrig und kann bis 30 Prozent steigen. In Steuerklasse II und III sind die Sätze höher und reichen bis 50 Prozent.

2. Freibeträge im Überblick und die 10-Jahres-Regel

Die wichtigsten Freibeträge

Die Freibeträge unterscheiden sich nach Verwandtschaft. Typische Werte sind: 500.000 Euro für Ehegatte oder Lebenspartner, 400.000 Euro je Kind, 200.000 Euro je Enkel, 100.000 Euro für bestimmte weitere Personen der Steuerklasse I und 20.000 Euro für viele andere Erwerber.

10-Jahres-Regel: warum Schenkungen geplant werden müssen

Schenkungen sind oft das wichtigste Instrument, um Freibeträge optimal zu nutzen. Der Gesetzgeber rechnet mehrere Erwerbe von derselben Person innerhalb von zehn Jahren zusammen. Das steht in § 14 ErbStG. Dadurch ist es möglich, Freibeträge in sinnvollen Abständen mehrfach zu nutzen, wenn man früh startet und sauber dokumentiert.

Gleichzeitig ist die Regel auch eine Falle: Wer in kurzen Abständen mehrere Schenkungen erhält, kann später überrascht sein, weil ein Teil plötzlich steuerpflichtig wird, obwohl jede einzelne Schenkung für sich betrachtet unter dem Freibetrag lag.

Schenkungsteuer versus Erbschaftsteuer

Ob Schenkung oder Vererbung steuerlich sinnvoller ist, hängt vom Ziel ab. Schenkungen ermöglichen Planung über Zeit, Nutzung der Zehnjahreslogik und oft auch eine bessere Dokumentation. Erbfälle sind dagegen häufig ungeplant und passieren unter Zeitdruck. Eine praxisnahe Lösung ist häufig eine gestufte Übertragung: ein Teil wird früh übertragen, ein Teil bleibt zur Absicherung.

3. Bewertung: was zählt als Wert und wo es oft knallt

Die Steuerlast steht und fällt mit der Bewertung. Bargeld und Depots sind meist klar. Bei Immobilien, Beteiligungen, Gesellschaftsanteilen, Darlehen innerhalb der Familie oder Auslandsvermögen wird es deutlich anspruchsvoller. In der Praxis kommt es sehr häufig zu Diskussionen über den angesetzten Wert – hier kann ein erfahrener Steuerberater für Erbschaftsteuer den Unterschied machen.

Nachlassverbindlichkeiten und Abzüge

Neben der Bewertung ist die Frage relevant, welche Schulden und Kosten abgezogen werden können. Typische Themen sind Darlehen, offene Rechnungen, Bestattungskosten, Kosten der Nachlassabwicklung, und weitere Verpflichtungen, die wirtschaftlich zum Nachlass gehören.

Typische Bewertungsfelder

  • Immobilien: Modernisierungen, Nutzung, Mietverträge, Rechte wie Nießbrauch oder Wohnrecht
  • Beteiligungen: Gesellschaftsvertrag, Abfindungsregeln, Stichtage, Sonderrechte
  • Darlehen: schriftliche Verträge, Verzinsung, Rückzahlung, Nachweise
  • Versicherungen: Bezugsberechtigung, Auszahlungszeitpunkt, Vertragsdetails
  • Hausrat und bewegliche Gegenstände: mögliche Steuerbefreiungen

4. Immobilien und Steuerberatung: Familienheim, Vermietung, Planung

Warum Immobilien oft die größte Steuerquelle sind

Immobilien sind für viele Familien der größte Vermögenswert. Gleichzeitig sind sie schwer teilbar, und Liquidität für Steuerzahlungen ist nicht automatisch vorhanden. Ohne Planung kann es passieren, dass das Objekt verkauft werden muss, nur um die Steuer zu zahlen.

Familienheim: mögliche Steuerbefreiung

Das Gesetz enthält eine Steuerbefreiung für bestimmte Familienheime. Wenn ein Familienheim an Ehegatte oder Lebenspartner übergeht und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Erwerb steuerfrei sein. Für Kinder gibt es ebenfalls eine Steuerbefreiung, typischerweise mit einer Wohnflächenbegrenzung.

Schenkung mit Nießbrauch oder Wohnrecht

Eine häufige Gestaltung ist die vorweggenommene Erbfolge, bei der Eigentum übertragen wird, aber der Schenker behält wirtschaftliche Rechte, zum Beispiel Nießbrauch oder Wohnrecht. Das kann steuerlich sinnvoll sein, weil der Wert des übertragenen Vermögens dadurch sinken kann.

Güterstandsschaukel und Zugewinnausgleich

In bestimmten Fällen kann auch der Güterstand und ein Zugewinnausgleich eine Rolle spielen. Solche Gestaltungen sind rechtlich sensibel und müssen zum Einzelfall passen.

5. Unternehmensnachfolge und Betriebsvermögen

Die Übertragung von Betriebsvermögen oder eines Unternehmens ist ein eigener Bereich der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer Beratung. Es gibt gesetzliche Begünstigungen, um die Fortführung von Unternehmen zu erleichtern. Diese Begünstigungen sind aber an Voraussetzungen geknüpft, zum Beispiel an Haltefristen, bestimmte Lohnsummen und weitere Kriterien.

In der Praxis bedeutet das: Man muss nicht nur den Erwerb erklären, sondern auch sicherstellen, dass die Bedingungen später eingehalten werden. Sonst droht eine Nachversteuerung.

Was in der Praxis oft geprüft wird

  • Wer erhält welche Anteile und welche Stimmrechte
  • Wie wird die Unternehmensführung gesichert
  • Welche Entnahmen und Ausschüttungen sind geplant
  • Wie werden Haltefristen und Bedingungen eingehalten

6. Fristen, Anzeige, Erklärung und Verjährung

Anzeigepflicht nach einem Erbfall

Nach § 30 ErbStG muss ein der Steuer unterliegender Erwerb grundsätzlich angezeigt werden, und zwar binnen einer Frist von drei Monaten nach Kenntnis vom Anfall des Erwerbs. Die Anzeige ist nicht dasselbe wie die Steuererklärung, aber sie ist häufig der Startpunkt.

Anzeige ist nicht gleich Erklärung

Viele verwechseln Anzeige und Steuererklärung. Die Anzeige ist eine Meldung, dass ein Erwerb stattgefunden hat. Die Steuererklärung ist die detaillierte Aufbereitung mit Werten, Abzügen, Nachweisen und eventuell Sonderregelungen. Je nach Fall fordert das Finanzamt eine Erklärung an oder stellt Rückfragen.

Warum frühe Struktur häufig sinnvoll ist

Wer frühzeitig strukturiert, reduziert die Wahrscheinlichkeit von Schätzungen und Fehlern. Wichtig ist nicht nur Geschwindigkeit, sondern Qualität: Werte, Stichtage, Verträge und Nachweise müssen zusammenpassen.

7. Auslandsbezug: Wohnsitz, Vermögen im Ausland

Internationale Fälle sind häufig komplex, auch wenn es auf den ersten Blick einfach aussieht. Der Auslandsbezug kann aus dem Wohnsitz eines Beteiligten kommen oder aus Vermögenswerten im Ausland, zum Beispiel Immobilien, Beteiligungen oder Konten.

Je nach Konstellation können deutsche Regeln, ausländische Regeln und Abkommen zusammenwirken. In der Praxis braucht es dann einen klaren Überblick: wo ist was belegen, wer ist wo ansässig, welche Fristen gelten und wie werden Werte nachgewiesen.

8. Einspruch, Klage und strittige Werte

Nicht jeder Steuerbescheid ist automatisch richtig. Besonders häufig wird über den Wert von Immobilien, über die Einordnung bestimmter Vermögenswerte oder über die Anerkennung von Abzügen gestritten. Wenn eine Bewertung aus deiner Sicht nicht passt oder Unterlagen nicht berücksichtigt wurden, kann ein Einspruch sinnvoll sein.

In der Praxis lohnt es sich, früh zu prüfen, ob der Bescheid logisch ist: Stichtage, Werte, Freibeträge, Abzüge und Steuerklasse müssen zusammenpassen.

9. So läuft die Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater ab

Schritt 1: Überblick und Ziel klären

Im ersten Schritt klären wir, ob es um Planung vorab geht oder um die Abwicklung eines konkreten Erbfalls oder einer Schenkung. Dann definieren wir das Ziel, zum Beispiel Freibeträge optimal nutzen, Immobilien steuerlich sauber übertragen, oder eine Unternehmensnachfolge vorbereiten.

Schritt 2: Vermögen inventarisieren

Wir erstellen gemeinsam eine Vermögensübersicht: Immobilien, Depots, Bankkonten, Beteiligungen, Versicherungen, Darlehen, Auslandsvermögen, besondere Verträge. Dadurch sieht man schnell, wo die großen Werttreiber liegen.

Schritt 3: Bewertung und Strategie

Danach geht es an die Bewertung und an eine Strategie, die rechtlich tragfähig und praktisch umsetzbar ist. Bei Schenkungen planen wir die Zehnjahreslogik mit ein, bei Erbfällen strukturieren wir die Erklärung und die Nachweise.

Schritt 4: Umsetzung und Erklärung

Bei Bedarf koordinieren wir die Umsetzung, zum Beispiel mit Notar oder weiteren Beteiligten, und erstellen die Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer Erklärung, inklusive einer nachvollziehbaren Dokumentation.

10. Checkliste: Unterlagen, die du vorbereiten kannst

Allgemein

  • Verwandtschaftsverhältnis und Beteiligte, inklusive Grunddaten
  • Testament oder Erbvertrag, wenn vorhanden, plus Erbschein wenn bereits beantragt
  • Aufstellung aller Vermögenswerte zum Stichtag
  • Nachweise zu Schulden und Verbindlichkeiten
  • Übersicht über Schenkungen der letzten zehn Jahre, wenn bekannt

Immobilien

  • Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Darlehen, Modernisierungen, Mietverträge
  • Wohnfläche, Nutzung, Eigennutzung oder Vermietung, und relevante Stichtage

Depots, Konten, Versicherungen

  • Depot und Kontoauszüge zum Stichtag
  • Versicherungsunterlagen, insbesondere Bezugsberechtigungen und Auszahlungsdaten

Beteiligungen und Unternehmen

  • Gesellschaftsverträge, Gesellschafterliste, Jahresabschlüsse, Abfindungsregeln
  • Übersicht über wichtige Rahmenbedingungen, falls Begünstigungen relevant sind

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