In jüngster Zeit war die Steuerpflicht von Kryptowährungen ein heiß diskutiertes Thema. Viele Krypto-Investorenhaben steuerliche Anforderungen vielleicht übersehen oder verschoben, oft aufgrund der Herausforderung der Datenaufbereitung. Nichtsdestotrotz zeigen aktuelle BMF-Schreiben, Gerichtsurteile und Sammelsauskunftsersuchen klar auf:
Eine Unterlassung der Besteuerung von Krypto-Einkünften kann als Steuerhinterziehung gewertet werden, mit Konsequenzen von Geldstrafen bis zu Haft.
Fehler oder Versäumnisse, selbst aus Unkenntnis, sind kein Schutz vor rechtlichen Konsequenzen. Aber es gibt auch positive Nachrichten: Eine korrekte Selbstsanzeige kann zu Straffreiheit führen. Wenn noch kein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde, unterstützen wir Sie kompetent bei der Nacherklärung. Mit uns erhalten Sie nicht nur Beratung durch spezialisierte Krypto-Steuerberater, sondern auch durch versierte Krypto-Steuerstrafrechtsanwälte.
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